Dr. Gerlach

Gebäudemanagement

FAQ Allgemein

Warum ist der Makleralleinauftrag so wichtig?

Gut beraten ist bei Immobiliengeschäften, wer einem leistungsfähigen Makler einen Alleinauftrag erteilt.

Der Makleralleinauftrag

Mit dem Makleralleinauftrag verpflichten Sie den Makler für die Vertragslaufzeit zu intensiven Bemühungen, um den gewünschten Kauf oder Verkauf zu einem guten Abschluss zu bringen. Zu den Aktivitäten des Maklers zählt etwa, dass er angemessene Werbemaßnahmen durchführt. Im Gegenzug verzichtet der Auftraggeber darauf, andere Makler oder Dritte einzuschalten. Der Makler stellt bei einem Alleinauftrag sein ganzes Fachwissen, seine Verbindungen und seine Marktkenntnisse sowie seine Kenntnis der kompletten Abwicklungsmodalitäten eines Immobiliengeschäfts in den Dienst seines Kunden.

Risiken ohne Makleralleinauftrag

Anders gestaltet sich die Situation beim allgemeinen Auftrag. Dieser verpflichtet einen Makler zu keinen besonderen Aktivitäten, um den Auftrag voranzutreiben. Er könne einfach abwarten, ob sich zufällig ein geeigneter Interessent meldet. Werden, wie es bei Allgemeinaufträgen immer noch geschieht, verschiedene Makler parallel beauftragt, riskiere der mögliche Käufer, am Ende mehrmals die volle Provision bezahlen zu müssen. Zudem bestehe die Gefahr, dass eine von mehreren Seiten angebotene Immobilie "zu Tode angeboten" werde. So sei immer wieder festzustellen, dass die gleiche Immobilie im Anzeigenteil der gleichen Zeitung mehrfach inseriert werde – teilweise sogar mit unterschiedlichen Preisen. Dies lasse weder das Objekt selbst noch die Verkaufsabsicht des Eigentümers als besonders vertrauenswürdig erscheinen.

Nur beim Alleinauftrag steht einem Kunden die volle Maklerleistung zu. Darauf sollte bei der immer komplizierteren Materie niemand leichtfertig verzichten.

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FAQ Mieter

Wie melde ich einen Mangel oder Schaden?

Bei Schäden oder Mängeln senden Sie uns bitte eine Email oder rufen Sie uns an.
Wir werden den Schaden begutachten und eine Fachfirma beauftragen, die Reparatur vorzunehmen.
Im Notfall (Rohrbruch, Heizungsausfall etc.) rufen Sie bitte direkt die in Ihrem Hausflur ausgehängte Notdienstfirma an.

Wie kündige ich meinen Mietvertrag und wie sind die Fristen?

Die Kündigung muss schriftlich bei uns eingehen. Kündigungen per Fax oder per Email sind nicht rechtskräftig. Die Kündigung muss von allen Mieter-Vertragspartnern unterschrieben sein. Die Kündigungsfrist von Wohnungen beträgt in der Regel 3 Monate. Um die Kündigung fristgemäß abzugeben, muss diese spätestens am 3.Werktag des Monats (Achtung: Samstag zählt als Werktag!) bei uns eingegangen sein. Am besten verwenden Sie ein Einschreiben mit Rückschein oder werfen die Kündigung persönlich in unseren Briefkasten vor Ort.

Muss ich meine Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung in einer Summe zahlen?

Auch hier ist es möglich, eine Teilzahlung mit Ihnen zu vereinbaren. Reden Sie mit uns!

Kann ich einen Nachmieter stellen, um die Kündigungszeit zu verkürzen?

Im Prinzip ja. Allerdings prüfen wir auch beim vorgeschlagenen Nachmieter die vollständig eingereichten Bewerbungsunterlagen nebst Anlagen, wie sie auch von Neumietern verlangt werden. Akzeptieren wir dann den vorgeschlagenen Nachmieter, findet trotzdem noch eine Wohnungsabnahme durch unseren Außendienst statt. Festgestellte Mängel und nötige Schönheitsreparaturen müssen behoben und durchgeführt werden.

Habe ich Anspruch auf Wohngeld?

Bitte setzen Sie sich mit dem für Sie zuständigen Wohngeldamt in Verbindung und lassen Sie Ihren möglichen Anspruch dort prüfen. Wohngeld kann nicht rückwirkend gewährt werden, also zögern Sie nicht, rechtzeitig einen Antrag zu stellen.

Darf ich ein Haustier halten?

Typische Kleintiere wie Kanarienvögel, Zierfische oder Meerschweinchen können ohne in normaler Anzahl unsere Zustimmung gehalten werden. Anders sieht es mit größeren Tieren wie Hunden und Katzen aus- hier ist eine Zustimmung von uns nötig. Bitte schreiben Sie uns vorher, wenn Sie beabsichtigen, sich ein solches Tier anzuschaffen, und senden Sie uns auch die Kopie des Impfpasses zu, aus der sich auch die Rasse des Hundes ergibt. Wir werden Ihnen nach Prüfung der Sachlage dann ggfs. eine entsprechende Tierhaltungsgenehmigung zusenden.
Dass gehaltene Tiere andere Mieter nicht durch Krach, Schmutz oder Geruch belästigen dürfen und dass die Sicherheit aller Bewohner an erster Stelle steht, versteht sich von selbst.

Ich bin mit der Miete in Verzug, was kann ich tun?

Sprechen Sie uns bitte an!
Warten Sie auch nicht zu lange, bis ein Rückstand entstanden oder gewachsen ist, sondern melden Sie sich bereits dann, wenn er für Sie abzusehen ist, damit wir schnell gemeinsam eine Lösung finden können. Wir haben ein offenes Ohr für solche Probleme und sind auch in vielen Fällen in der Lage, Ihnen bei kurzfristigen Mietschulden eine Teilzahlungsvereinbarung anzubieten.

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FAQ Eigentümer

Wohnungseigentum: Immer wieder: Wie hoch sollte die Instandhaltungsrücklage sein?

Eigentümer wünschen häufig eine niedrige monatliche Belastung: Aber sowohl eine zu niedrige als auch zu hohe Rücklage widerspricht den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Veraltung des Wohnungseigentums. Sinn macht es auf jeden Fall, die Höhe der Rücklage an das konkrete Objekt auszurichten und dessen bauliche und technische Ausstattung zu berücksichtigen. Ein Orientierungspunkt sind die in § 28, Abs. 2 der Zweiten BV festgelegten Instandhaltungspauschalen für den öffentlich geförderten Wohnungsbau. Die lauten beispielsweise für Wohnungen, die nach dem 31.12.1979 bezugsfertig geworden sind oder bezugsfertig werden, höchstens 6,65 EUR je m² und Jahr. Im Wohnungseigentum wird bei der Ermittlung einer angemessenen Rücklage insbesondere auch die s.g. "Petersche Formel" angewendet. Baukosten x 1,5 65-70 ./. 80 x Wohnfläche x 100 Hierbei werden also die gesamten Instandhaltungskosten mit dem 1,5 fachen der Baukosten pro m²-Wohnfläche, verteilt auf geschätzte 80 Jahre Lebensdauer des Gebäudes ermittelt, bei einem Ansatz, dass 65-70 % des Gesamtgebäudes das Gemeinschaftseigentum betreffen. Da diese Formel jedoch eine bestehende Instandhaltungsrücklage nicht berücksichtigt, kommen Fachleute, die diese Formel für die Praxis weiterentwickelten, auf die Faustformel, dass 0,8 - 1 % der Herstellungskosten pro Jahr als Zuweisung zur Rücklage anzusetzen sei.

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Referenzen

schottenhoefe
Schlottenhöfe


Erfurt-Süd,

Christian-Kittel-Straße 

(4 Sterne Haus TÜV geprüft)

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Erfurt-Mitte,

Cusanusstraße

(am Brühl

riedmauer
Arnstadt Neubau Riedmauer

 

 

 

 

 

 

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Erfurt-Altstadt, Kettenstraße (am Domplatz)

ref1
Gotha, Mauerstraße

ref7

Gotha, Reuterstr.


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