Dr. Gerlach

Gebäudemanagement

Aktuelles

Vermieter als „Verkäufer“ von Warmwasser

Nach der neuen Trinkwasserverordnung, die am 1.11.2011 in Kraft tritt, hat jeder Mehrfamilienhauseigentümer bzw. Eigentümergemeinschaft und /oder Hausverwalter, die Untersuchung des Wassers jährlich einmal zu veranlassen und die Prüfung auf das Legionellen-Bakterium vorzunehmen. Über die Ergebnisse sind die Mieter einmal jährlich zu informieren.
Betroffen sind Gebäude mit Warmwasserbereitungsanlagen mit einem Speichervolumen ab 400 l und/oder einem Wasservolumen ab 3 l in der Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und letzter Entnahmestelle sowie Gebäude die Duschen oder andere Einrichtungen zur Vernebelung von Wasser beinhalten.

Mit der neuen Trinkwasserverordnung werden die Pflichten für Eigentümer /Verwalter deutlich erhöht.

Auch wir möchten, dass unsere Eigentümer und Mieter Trinkwasser in hoher Qualität erhalten und sprechen die Aufgaben der neuen Verordnung mit den Eigentümern ab.

Referenzen

schottenhoefe
Schlottenhöfe


Erfurt-Süd,

Christian-Kittel-Straße 

(4 Sterne Haus TÜV geprüft)

ref5
Erfurt-Mitte,

Cusanusstraße

(am Brühl

riedmauer
Arnstadt Neubau Riedmauer

 

 

 

 

 

 

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Erfurt-Altstadt, Kettenstraße (am Domplatz)

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Gotha, Mauerstraße

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Gotha, Reuterstr.


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