Dr. Gerlach

Gebäudemanagement

Wie melde ich einen Mangel oder Schaden?

Bei Schäden oder Mängeln senden Sie uns bitte eine Email oder rufen Sie uns an.
Wir werden den Schaden begutachten und eine Fachfirma beauftragen, die Reparatur vorzunehmen.
Im Notfall (Rohrbruch, Heizungsausfall etc.) rufen Sie bitte direkt die in Ihrem Hausflur ausgehängte Notdienstfirma an.

Wie kündige ich meinen Mietvertrag und wie sind die Fristen?

Die Kündigung muss schriftlich bei uns eingehen. Kündigungen per Fax oder per Email sind nicht rechtskräftig. Die Kündigung muss von allen Mieter-Vertragspartnern unterschrieben sein. Die Kündigungsfrist von Wohnungen beträgt in der Regel 3 Monate. Um die Kündigung fristgemäß abzugeben, muss diese spätestens am 3.Werktag des Monats (Achtung: Samstag zählt als Werktag!) bei uns eingegangen sein. Am besten verwenden Sie ein Einschreiben mit Rückschein oder werfen die Kündigung persönlich in unseren Briefkasten vor Ort.

Muss ich meine Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung in einer Summe zahlen?

Auch hier ist es möglich, eine Teilzahlung mit Ihnen zu vereinbaren. Reden Sie mit uns!

Kann ich einen Nachmieter stellen, um die Kündigungszeit zu verkürzen?

Im Prinzip ja. Allerdings prüfen wir auch beim vorgeschlagenen Nachmieter die vollständig eingereichten Bewerbungsunterlagen nebst Anlagen, wie sie auch von Neumietern verlangt werden. Akzeptieren wir dann den vorgeschlagenen Nachmieter, findet trotzdem noch eine Wohnungsabnahme durch unseren Außendienst statt. Festgestellte Mängel und nötige Schönheitsreparaturen müssen behoben und durchgeführt werden.

Habe ich Anspruch auf Wohngeld?

Bitte setzen Sie sich mit dem für Sie zuständigen Wohngeldamt in Verbindung und lassen Sie Ihren möglichen Anspruch dort prüfen. Wohngeld kann nicht rückwirkend gewährt werden, also zögern Sie nicht, rechtzeitig einen Antrag zu stellen.

Darf ich ein Haustier halten?

Typische Kleintiere wie Kanarienvögel, Zierfische oder Meerschweinchen können ohne in normaler Anzahl unsere Zustimmung gehalten werden. Anders sieht es mit größeren Tieren wie Hunden und Katzen aus- hier ist eine Zustimmung von uns nötig. Bitte schreiben Sie uns vorher, wenn Sie beabsichtigen, sich ein solches Tier anzuschaffen, und senden Sie uns auch die Kopie des Impfpasses zu, aus der sich auch die Rasse des Hundes ergibt. Wir werden Ihnen nach Prüfung der Sachlage dann ggfs. eine entsprechende Tierhaltungsgenehmigung zusenden.
Dass gehaltene Tiere andere Mieter nicht durch Krach, Schmutz oder Geruch belästigen dürfen und dass die Sicherheit aller Bewohner an erster Stelle steht, versteht sich von selbst.

Ich bin mit der Miete in Verzug, was kann ich tun?

Sprechen Sie uns bitte an!
Warten Sie auch nicht zu lange, bis ein Rückstand entstanden oder gewachsen ist, sondern melden Sie sich bereits dann, wenn er für Sie abzusehen ist, damit wir schnell gemeinsam eine Lösung finden können. Wir haben ein offenes Ohr für solche Probleme und sind auch in vielen Fällen in der Lage, Ihnen bei kurzfristigen Mietschulden eine Teilzahlungsvereinbarung anzubieten.

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Referenzen

schottenhoefe
Schlottenhöfe


Erfurt-Süd,

Christian-Kittel-Straße 

(4 Sterne Haus TÜV geprüft)

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Erfurt-Mitte,

Cusanusstraße

(am Brühl

riedmauer
Arnstadt Neubau Riedmauer

 

 

 

 

 

 

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Erfurt-Altstadt, Kettenstraße (am Domplatz)

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Gotha, Mauerstraße

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Gotha, Reuterstr.


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