Aktuelles
Vermieter als „Verkäufer“ von Warmwasser
Nach der neuen Trinkwasserverordnung, die am 1.11.2011 in Kraft tritt, hat jeder Mehrfamilienhauseigentümer bzw. Eigentümergemeinschaft und /oder Hausverwalter, die Untersuchung des Wassers jährlich einmal zu veranlassen und die Prüfung auf das Legionellen-Bakterium vorzunehmen. Über die Ergebnisse sind die Mieter einmal jährlich zu informieren.
Betroffen sind Gebäude mit Warmwasserbereitungsanlagen mit einem Speichervolumen ab 400 l und/oder einem Wasservolumen ab 3 l in der Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und letzter Entnahmestelle sowie Gebäude die Duschen oder andere Einrichtungen zur Vernebelung von Wasser beinhalten.
Mit der neuen Trinkwasserverordnung werden die Pflichten für Eigentümer /Verwalter deutlich erhöht.
Auch wir möchten, dass unsere Eigentümer und Mieter Trinkwasser in hoher Qualität erhalten und sprechen die Aufgaben der neuen Verordnung mit den Eigentümern ab.